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Baulexikon - Begriff Instandhaltung Zur Instandhaltung bei Immobilien gehören die ständige Überwachung des Bauzustandes eines Gebäudes und die kontinuierliche Vornahme aller Maßnahmen zur Werterhaltung, beispielsweise

  • Durchführung von Schutzanstrichen an Fenstern und sonstigen, der Witterung ausgesetzten Teilen
  • Vornahme von Wartungs- und Inspektionsarbeiten
  • Auswechslung von Verschleißteilen etc.

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Für gewöhnlich dürften sich durch die sorgfältige Ausführung derartiger Maßnahmen Instandsetzungsarbeiten vermeiden beziehungsweise minimieren lassen.Wird der Architekt mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen von Instandhaltungen und Instandsetzungen beauftragt, kann für die Leistungsphase „Bauüberwachung“ eine Erhöhung des Honorars um bis zu 50 % vereinbart werden.

Eine vorbeugende Instandhaltung ist branchenneutral und eignet sich zur Inventarisierung, Inspektion, Instandhaltung, Überwachung, Wartung und Ersatzteilversorgung technischer Einrichtungen und Immobilien.

Instandhaltungsmaßnahmen und Instandhaltungsprojekte lassen sich sehr erfolgreich mit entsprechender Software zur vorbeugenden oder planmäßigen Instandhaltung durchführen. Wartungsplanersoftware unterstützt in den meisten Fällen bei der Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien oder Haustechnik.

Für Gebäude, gleich welcher Art, lässt sich nach Ermittlung von Instandhaltungsrückständen aus technischer Sicht durch Gutachter die finanzielle Lage zur Bildung von Rückstellungen bzw. Minderung der Gebäudewerte beurteilen.

Über die gesamte Lebensdauer von Immobilien betrachtet, bilden Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen einen erheblichen Kostenblock. Eine professionelle Instandhaltungsstrategie stellt somit für jedes Unternehmen, aber auch für den privaten Immobilienbesitzer einen zentralen wirtschaftlichen Faktor dar. Bisher ungenutzte Einsparpotenziale können erschlossen werden und tragen insgesamt so merklich zur Wirtschaftlichkeit bei. Ein Verantwortlicher im Bereich Instandhaltung, Technik, Gebäude- und Facility-Management hat die Aufgabe, notwendige und/oder vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Die Instandhaltung stellt in einem Unternehmen keine reine Kostenstelle dar, sondern dient vielmehr dem Risiko- und Qualitätsmanagement. Ein professionelles und auf die eigene Wirtschaftlichkeit abgestimmtes Instandhaltungsmanagement wird insbesondere vom Eigentümer einer Immobilie erwartet.

Aus der Sicht der Instandhaltung gibt es drei Möglichkeiten, Immobilien zu nutzen:

  1. Bewohnen (oder auch nicht) bis zum Abbruch. Dies bedeutet, die Immobilie solange zu benutzen, bis sie eines Tages „zu Bruch“ geht. Anschließend wird ein neues Haus gebaut oder das alte saniert. Diese Vorgehensweise und Praxis war in der ehemaligen DDR recht geläufig.
  2. Durchführung von regelmäßigen, an der Standzeit orientierten Revisionen, bei denen das Haus inspiziert, saniert und gewartet wird. Eine gängige Instandhaltungspraxis, welche weit verbreitet ist und Instandhaltungsstau vermeidet. Typische Beispiele hierfür sind Kraftfahrzeuge oder Flugzeuge mit ihren regelmäßigen, an der Laufleistung orientierten Inspektionen und vorgegebener Wartungsintervalle.
  3. Zustandsorientierte Instandhaltung

Die Idee hierbei ist die Erfassung des Zustandes der Immobilie mit geeigneten Messmitteln. Verschlechtert sich der Zustand der Immobilie dermaßen, dass die geforderten Belastungen und die Wohnsicherheit gefährdet sind, wird eine Instandhaltungsmaßnahme eingeleitet, bevor ein eigentlicher Schaden am Haus eintritt.

Bei der Instandhaltung von Gebäuden ist, um eine zustandsorientierten Überblick über das Strom-, Wasser-, Gas- und andere Netze und deren Betriebssicherheit wie auch der Gefährdungsbeurteilung zu erhalten, Inspektionen und die Wartungsintervalle einzuhalten. Wohneigentum verpflichtet nicht nur, bei der Instandsetzung oder Instandhaltung geht es vorrangig um einen Werterhalt.

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