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Baulexikon - Begriff Trennwand Trennwände können massiv und als Leichtbauwand erstellt werden. Eine der effektivsten und preisgünstigen Lösungen beim Innenausbau ist eine Metallständerwand, auch Trennwand oder Gipskartontrennwand genannt. Eine Trennwand ist eine Innenwand mit raumtrennender Funktion.

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Trennwände werden als Leicht- Trennwand in den verschiedensten Ausführungen angeboten. Dabei sollte der Bauherr von vorneherein überlegen, ob er eine feste Trennung beabsichtigt oder an einer später zu verändernden Lösung interessiert ist. Wird dies bei der Ausführung bereits bedacht, also das Objekt multifunktional ausgestattet, so erspart dies Kosten und späteren Aufwand.

Jede Immobilie, ob Einfamilien-, Mehrfamilien-, oder Fachwerkhaus lässt sich mit einer Trennwand verändern. Trennwände teilen sehr große Räume in mehrere; Trennwände können auch als Installationswand die gesamte Installation in einem umzubauenden oder zu sanierenden Bad oder in anderen Räumen aufnehmen.

Trennwände bestehen in der Regel aus einem Holz- oder Metallgerüst aus CW-, UW- und UA-Profilen, welche in einem vorgeschriebenen Rastermaß montiert werden. Die Beplankung mit Gipskarton- (Rigips o.a.) oder Gipsfaserplatten (Fermacell) ist relativ leicht auch vom Heimwerker durchzuführen; bei der anschließenden Verspachtelung der Platten-Fugen ist aber dann doch eine gewisse Übung notwendig. Malerfertig geschliffene Übergänger und die Grundierung der Platten sind dann die Grundlagen für die weitere Gestaltung, egal ob mit Farbe oder Tapete.

Leichte Trennwände oder Trennwandsysteme sind recht preiswert zu montieren und lassen sich auch individuell gestalten, wie auch den örtlichen Gegebenheiten perfekt anpassen.

Der Schallschutz wird bei einer Trennwand durch eingelegte Dämmplatten aus Mineralfaser oder auch biologischen Dämmstoffen erreicht. Zur Verfügung stehen recht unterschiedliche Dämmmaterialien, wie Glaswolle, Steinwolle, Styropor oder auch Schafwolle.

Bei der Arbeit mit Dämmstoffen bei der Errichtung einer Trennwand, Installationswand oder Vorsatzschale sollte man geeignete Schutzkleidung und ggf. auch einen Mundschutz tragen; die Partikel sind zwar nicht mehr so gesundheitsgefährdend wie in den Anfangsjahren des Trennwand-Baus, trotzdem ist ein Schutz ratsam, schon wegen des mit Sicherheit einsetzenden Juckreizes bei der Verarbeitung.

Trennwände können auch in Brandschutzausführung erstellt werden; dort wo es notwendig und vorgeschrieben ist, wie in öffentlichen Gebäuden. So können Feuerwiderstandsklassen von F30, F60, F90 und F120 realisiert werden, mit Spezialplatten sogar noch höher.

In Trennwände lassen sich Durchgänge, Türen, Durchreichen, Fenster oder Oberlichter integrieren; auch die Installation von Kabelsträngen, Einbaustrahlern, Lautsprechern und Leitungen ist relativ einfach möglich.

Mobile Trennwände, Glaswände und Faltwände machen mehr aus allen Räumen. Sie ermöglichen die funktionale und flexible Aufteilung in unterschiedliche Bereiche – abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf. Die meisten Produkte verbinden die Vorteile moderner mobiler Trennwandtechnik mit den höchsten Ansprüchen an Architektur und Ästhetik, Akustik und Schalldämmung, Feuerschutz sowie Rauchschutz optimal.

Trennwände im Innenbereich kann man (in der eigenen Wohnung oder dem Haus) dort montieren, wo sie erforderlich oder nützlich sind. In einer Mietwohnung sollte man sich unbedingt mit dem Vermieter absprechen, der eine Genehmigung für eine bauliche Veränderung erteilen muss.

Trennwand-Sonderfall ist die Erstellung einer Balkontrennwand in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Errichtet ein Wohnungseigentümer auf seinem Balkon eigenmächtig eine Trennwand als Sichtschutz, so gilt das ebenfalls als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Wie das Landgericht Itzehoe am 21. Januar 2008 (AZ: 1 S (W) 1/07) entschied, muss der betroffene Nachbar diese Trennwand nicht unbedingt akzeptieren.

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