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Baulexikon - Begriff Gebäudewert Der Gebäudewert stellt den Wert des Gebäudes ohne Grundstück dar. Bei einer solchen Ermittlung des Gebäudewertes ist zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen von 1958 zu errechnen. Dieser Wert ist dann nach den Baupreisverhältnissen des Ermittlungsjahres umzurechnen. Dieser ermittelte Gebäudewert ist um Altersabschreibung oder etwaige Baumängel zu ermäßigen oder zu erhöhen und ergibt den aktuellen Gebäudewert.

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Um zum Beispiel eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit beleihen zu können, muss ein realistischer Gebäudewert ermittelt werden. Damit wird herausgefunden, ob und zu welchem Preis das Gebäude im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners veräußert werden kann. Der Gebäudewert gibt somit den Verkehrswert an, der durch Schätzungen bzw. auch Gutachten ermittelt wird.

Bisher sahen die meisten Versicherungen den Gebäudewert auf der Basis der Baukosten von 1914 an, um eine einheitliche Rechengröße für die Wertermittlung von Wohngebäuden zu haben. Der Wert von 1914 wurde als Grundlage für die fiktive Berechnung genommen. In der heutigen Zeit spielt der Wohngebäudeversicherungs-Wert 1914 bei immer weniger Wohngebäudeversicherern die große Rolle. Die Ermittlung des 1914- Wertes wird heute abgelöst durch die Versicherung nach m² Wohnfläche. Während die Ermittlung vom Einheitswert 1914 relativ ungenau ist, wird heute oft mit pauschalen Gesamtversicherungssummen gearbeitet, welche bei einigen Versicherern bis zur unbegrenzten Deckung gehen.

Bei der Ermittlung des Gebäudewertes 1914 wird in mindestens zwei verschiedene Berechnungsarten unterschieden:

  • Berechnung für 1 und 2 Familienhäuser ohne gewerbliche Nutzung
  • Berechnung für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude bis maximal 50 % Gewerbeanteil

Der Gebäudewert sollte nur durch Spezialisten ermittelt werden, welche die jeweilige Immobilie in Augenschein nehmen. Üblicherweise werden auch der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie bzw. die Kosten für den Bau des Hauses als Grundlage zur Berechnung des Gebäudewertes herangezogen. Hinzugerechnet werden wiederum verschiedene Investitionen wie An- und Umbauten am Gebäude, während den Wert mindernde Umstände entsprechend abgezogen werden.

Unverzichtbar für jeden Hausbesitzer ist in der Regel eine Gebäudeversicherung. Zu empfehlen ist eine gebündelte oder verbundene „gleitende Neuwertversicherung, welche Risiken wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-Schäden, Sturm und Hagel einschließt.

Der „gleitende Neuwert“ kommt durch eine recht komplizierte Rechnung zu Stande, die Versicherungssumme erhöht oder senkt sich ständig oder in Abständen entsprechend dem Baukostenindex. Die Beiträge erhöhen oder senken sich entsprechend einem jährlich steigenden oder sinkenden Prämienfaktor.

Aufgrund der zahlreichen Elementarschäden in den letzten Jahren muss auch über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachgedacht werden, die besondere Risiken abdeckt.

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