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Baulexikon - Begriff Miteigentum Miteigentum ist, wie der Name schon sagt, ein Anteil am Eigentum, welches mehreren Eigentümern zusteht. Miteigentum entsteht beispielsweise beim Erwerb eines Grundstücks durch Eheleute, wobei jedem ein hälftiger Miteigentumsanteil zugeordnet wird.

Es entsteht auch bei Begründung von Wohnungseigentum, wobei der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum mit dem Alleineigentum an den im Sondereigentum stehenden Räumen verbunden ist.

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Miteigentum ist ein Unterfall der Bruchteilsgemeinschaft. Bruchteilsgemeinschaft definiert sich nach § 741 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als „Eigentum, welches mehrere Personen gemeinsames an einer Sache haben“.

Miteigentum bezeichnet also das Eigentumsrecht, welches auf mehrere Personen aufgeteilt ist. So kann ein Gegenstand oder eine Immobilie mehreren Personen gehören. Mieteigentum kann u.a. bestehen bei einer Immobilie, einem Grundstück, einem Stellplatz, einem Boot, einem Flugzeug oder einer Privatstraße. Man sollte sich aber schon im Voraus einig sein und dies je nach Wert der Sache auch schriftlich festhalten, wie eine Nutzung durch die Eigentümer geregelt ist.

Der einzelne Miteigentümer hat ein Eigentümerrecht an einem ideellen Bruchteil der Sache. Im Wesentlichen gelten für das Miteigentum die Vorschriften des Bruchteilseigentums, sofern sich aus den §§ 1008 – 1011 BGB keine besonderen Regelungen ergeben.

Es bestehen folgende Formen der Eigentumsberechtigung mehrerer Eigentümer an einer Sache, die sich gegenseitig ausschließen:

  • Bruchteilseigentum
  • Gesamthandseigentum

Im Unterschied zum Gesamthandseigentum kann der Miteigentümer frei über seinen Anteil verfügen.

Die Übertragung von im Miteigentum stehenden Sachen richtet sich

  • bei Grundstücken nach den §§ 873, 925 BGB
  • bei beweglichen Sachen nach § 929 BGB

Zwischen den Miteigentümern besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, für Verbindlichkeiten haften die Miteigentümer als Gesamtschuldner. Interessant wird Miteigentum bei einer Scheidung; dann sollte man einen Anwalt konsultieren, der sich in der Thematik „Miteigentum“ auskennt.

Miteigentum bei einer Scheidung:

Sofern die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und durch einen Ehevertrag keine von den gesetzlichen Vorgaben abweichenden Regelungen getroffen wurden, unterliegen die sich im Miteigentum befindenden Vermögensgegenstände dem Zugewinn, sofern es sich nicht um Haushaltsgegenstände oder eine unbenannte Zuwendung handelt.

Das Suchen und Finden von Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt „Eigentumsrecht“ wird im Internet online leicht gemacht; konsultieren Sie im Bedarfsfall einen Fachanwalt, egal ob Sie in Bremen, Berlin oder Kleinkleckersdorf wohnen.

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