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Baulexikon - Begriff Abbruch Erwirbt ein Bauherr ein Grundstück mit einem bestehenden Altbau zum Zwecke der Neubebauung, wird die vorhandene Bausubstanz, soweit diese nicht in die Neubaumaßnahme integriert werden kann, abgebrochen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um einen genehmigungspflichtigen Vorgang, der die Erstellung einer Abbruchplanung und deren Genehmigung voraussetzt. Für diese Abbrucharbeiten an Gebäuden oder auch Industrieanlagen werden große Baumaschinen und Geräte eingesetzt. Bagger mit Anbaugeräten wie dem Hydraulikmeißel, Sortiergreifer, Tieflöffel oder der Abbruchzange erledigen die groben Abbrucharbeiten. Longfrontbagger, auch „stählerne Dinosauriers“ genannt, nehmen alte Gebäude Stück für Stück auseinander. Der Abbruch mittels einer sogenannten Abrissbirne wird nur noch selten ausgeführt, weil dadurch größere Gefahren entstehen und die Abbruchstelle ständig zur Bindung von Abbruchstaub bewässert werden muss.

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Wenn Gebäude nicht mehr zu retten oder diese nicht mehr renovierungs- oder sanierungsfähig sind, kommt es in der Regel zu einem Abbruch. Das teilweise oder vollständige Abbrechen, Zerstören und die Entsorgung von Abbruchmaterial sollte man einem Abbruchspezialisten, einer Firma für die Demontage oder einer Fachfirma für den Abbruch und der Entkernung überlassen.

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A

Abbruch
Abnahme
Abnahmeprotokoll
Abschlagszahlung
Auflassungsvormerkung

B

Bauantrag
Bauanzeige
Baubehörde
Baubeschreibung
Baukosten

C

Carport

D

Dienstbarkeit
Durchgangsrecht

E

Einfamilienhaus
Erschließungskosten

F

Fachwerkhaus
Fertighaus
Flächennutzungplan

G

Gebäudewert
Gewährleistungsfrist
Gewerke
Grundbuch

H

Hausanschluss
Herstellungskosten und Anschaffungskosten

I

Immobilienkaufvertrag
Individualvereinbarung
Innenbereich
Instandhaltung

J

Jahresnettomiete

K

Kostenvoranschlag

M

Mietvertrag
Miteigentum

N

Nachbesserung
Neuherstellung

P

Pauschalpreis

S

Sachmangel
Schlüsselfertig / Schlüsselfertiger Erwerb
Schlusszahlung

T

Teileigentum
Teilungsversteigerung
Trennwand

U

Überbaubare Grundstücksfläche
Überbaurente
Unbebautes Grundstück

V

Vertragsgrundlagen
Vertragsstrafe
Vorkaufsrecht

W

Walmdach & Krüppelwalmdach
Wärmedämmung
Wohnfläche und Wohnflächenberechnung
Wohnformen

Z

Zwangsversteigerung
Zweckentfremdung

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