Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung, bei manchen Gesellschaften auch
nur Gebäudeversicherung genannt, ist für jeden Besitzer einer Immobilie
obligatorisch. Die Wohngebäudeversicherung versichert das ganze Gebäude
inklusive Grund und Boden sowie eventuelle Nebengebäude beziehungsweise Garagen
hauptsächlich gegen Elementarschäden.
Versicherte Elementarschäden bei der Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung
Hier sollte vor Abschluss der Wohngebäudeversicherung insbesondere darauf geachtet werden, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen, damit nicht die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Wer sich dies nicht selbst zutraut, sollte einen entsprechenden Sachverständigen hinzuziehen. |
Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Auch bei der Auszahlung der Versicherungsleistung gibt es bei der
Wohngebäudeversicherung besondere Bedingungen. Sollte das Gebäude durch eine im
Versicherungsvertrag festgelegte Schadensart vollständig zerstört werden, so hat
der Versicherte zunächst lediglich den Anspruch auf die Auszahlung des
Zeitwertes. Dieser unterscheidet sich mitunter ganz deutlich vom Neuwert. Diesen
erstatten jedoch die meisten Versicherer nur dann, wenn das zerstörte Gebäude
wieder aufgebaut wird und der Bauherr einen entsprechenden Nachweis darüber
erbringen kann.
Versicherungsbeiträge bei der Wohngebäudeversicherung
Bei der Berechnung der Versicherungsprämien (Beiträge) zur
Wohngebäudeversicherung spielen viele verschiedene Faktoren eine
ausschlaggebende Rolle. Vorrangig ist hier der Standort des Gebäudes
beziehungsweise des Grundstücks zu nennen, den die Versicherer in Deutschland in
verschiedene Risikozonen eingeteilt haben. Diese Risikozonen ergeben sich
daraus, welche Elementarschäden in der Vergangenheit am betreffenden Ort bereits
aufgetreten sind. Weitere Faktoren für die Bemessung der Prämienhöhen bei der
Wohngebäudeversicherung sind beispielsweise die Bauart des Hauses, die Art der
Bedachung, die Ausstattung und vieles mehr.
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