Sturmversicherung
Durch das sich seit Jahren verändernde Klima auf der gesamten Erde treten
Wetterextreme immer häufiger auf. Und das nicht nur in dafür bekannten Regionen,
sondern beispielsweise auch in Deutschland. Größere Stürme waren hier noch bis
vor ein paar Jahren relativ unbekannt, heute ist fast jedes Jahr damit zu
rechnen und die Schäden werden immer größer. Der Abschluss einer entsprechenden
Sturmversicherung ist insbesondere für Immobilienbesitzer daher ratsam.
Sturmversicherung in der Wohngebäudeversicherung
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Wann spricht man überhaupt in versicherungstechnischer Hinsicht von einem Sturm?
An dieser Skala orientieren sich auch die Versicherungsgesellschaften, so dass die Leistungen aus einer Sturmversicherung ab eine Windstärke von acht ausgezahlt werden, vorausgesetzt, es treten entsprechende Schäden auf. |
Leistungen der Sturmversicherung
Eine Sturmversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden
auf, die durch einen Sturm am versicherten Gebäude verursacht werden. Dies
können zum Beispiel defekte Fassadenteile und eingedrückte Fenster oder Türen
sein. Zu den Fenstern sei allerdings angemerkt, dass sich hierbei die
Leistungskataloge der Sturmversicherung und der Glasversicherung in der Regel
überschneiden. Das heißt, wenn zusätzlich zur Sturmversicherung auch eine
separate Glasversicherung abgeschlossen wurde, so wird diese meist die
entstandenen Schäden an Fenstern übernehmen.
Neben den direkten Schäden, die hier bereits genannt wurden, übernehmen viele Sturmversicherungen auch indirekt entstandene Schäden. Dabei kann es sich beispielsweise um Gegenstände handeln, die vom Sturm von außen auf das Grundstück gelangen und dort Schaden am Gebäude anrichten. Weiterhin kommt die Sturmversicherung auch für Schäden auf, die durch eindringendes Wasser entstanden sind, sofern der Sturm zuvor zum Beispiel das Dach des Gebäudes abgedeckt hat.

