Leitungswasserversicherung
Wer einmal erlebt hat, welch große Schäden simples Leitungswasser anrichten
kann, der wird über eine entsprechende Leitungswasserversicherung sehr froh
sein. Wichtig zu wissen ist dabei zunächst, dass in einer normalen Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung in der Regel kein Schutz gegen Schäden infolge von
Leitungswasser enthalten ist. Zwar zahlen solche Versicherungen ihre Leistungen
auch bei Wasserschäden aus, allerdings meist nur dann, wenn diese Schäden durch
eindringendes Grund- oder Hochwasser entstanden sind.
Leitungswasserversicherung separat abschließen
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Leitungswasserversicherung - was ist versichert?
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Einschränkungen bei der Leitungswasserversicherung
Eine Einschränkung gibt es allerdings. Stellt sich bei einem Schaden heraus,
dass dieser auf verrostete beziehungsweise vergammelte Rohrleitungen
zurückzuführen ist, wird die Leitungswasserversicherung zumindest nicht den
gesamten Schaden regulieren. Einige Versicherungsgesellschaften weigern sich in
diesem Fall auch komplett, den Schaden zu übernehmen. Grund dafür ist die
Sorgfaltspflicht, welche dem Eigentümer auferlegt wird. Er hat sich selbst darum
zu kümmern, die Leitungen regelmäßig kontrollieren zu lassen, um so eventuelle
entstehende Schäden schon im Ansatz erkennen zu können.
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