Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Insbesondere für Besitzer von unbebauten Grundstücken oder Grundstücken, auf
denen sich vermietetes Wohneigentum befindet, kann der Abschluss einer Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung äußerst wichtig sein. Bei selbst bewohnten
Immobilien dagegen kommt für die Schäden, die eine solche Versicherung abdeckt,
in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Immobilienbesitzers auf, sodass der zusätzliche Abschluss einer Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung meist nicht notwendig ist.
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So ist nach deutschem Recht der Besitzer des Grundstücks für alle Schäden verantwortlich, die Dritten an ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum oder ihrem Vermögen entstehen. |
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Für welche Schäden springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ein?
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit Rechtsschutzversicherung
Wie bei vielen Pflichtversicherungen kann auch eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusätzlich als Rechtsschutzversicherung
eingesetzt werden. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn an den
Grundstücksbesitzer vermeintlich unberechtigte Schadensersatzansprüche
herangetragen werden. In diesem Fall wird die Versicherung für den Einsatz von
Gutachtern, Anwälten sowie für die entstehenden Gerichtskosten aufkommen. Doch
Vorsicht: Kann dem Grundstücksbesitzer im Rahmen des Rechtsstreites eine grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, schließen viele Versicherungsgesellschaften
die Ausschüttung von Leistungen aus. In diesem Fall bleibt der
Grundstücksbesitzer selbst auf den entstandenen Kosten sitzen.
Wann zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht?
Eine solche grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der
Besitzer gefährliche Gegenstände wie beispielsweise spitze Werkzeuge oder
Ähnliches auf dem Grundstück lagert und dieses nach außen nicht ordnungsgemäß
absichert. Ebenfalls grob fahrlässig wäre es, auf dem Grundstück Gegenstände zu
verbrennen, wodurch das Feuer auf ein Nachbargrundstück übergreift und dort
Schäden anrichtet. In diesen Fällen erhalten Sie voraussichtlich kein Geld von
der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

