Bauwesenversicherung & Bauleistungsversicherung
Bei der Bauwesenversicherung und der Bauleistungsversicherung haben wir es mit zwei Versicherungsformen zu tun, die aufeinander aufbauen und daher meist nur zusammen abgeschlossen werden können.
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung kann entweder von dem bauausführenden Unternehmen oder vom Bauherren selbst (egal, ob gewerblich oder privat) abgeschlossen werden. Sie stellt die wichtigere der beiden Versicherungsformen dar, während die Bauleistungsversicherung bei vielen Gesellschaften lediglich als Option in den Vertrag aufgenommen werden kann.
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Die Bauwesenversicherung deckt grundsätzlich alle Risiken ab, die am noch nicht fertig gestellten Gebäude entstehen können. Dabei ist es unerheblich, ob diese Schäden durch die Einwirkung höherer Gewalt oder durch Vandalismus, Einbruch, Diebstahl etc. entstehen. So sind durch die Bauwesenversicherung beispielsweise alle Schäden abgesichert, die durch Feuer, Sturm, Wasser, Hagel oder Blitzschlag entstehen. Zusätzlich ist der Bauherr für den Fall abgesichert, das Dritte Gegenstände auf der Baustelle stehlen oder mutwillig beschädigen. |
Bauleistungsversicherung
Wie bereits angedeutet, lässt sich die Bauleistungsversicherung bei den meisten Gesellschaften optional zur Bauwesenversicherung hinzubuchen. Die Bauleistungsversicherung sorgt dafür, dass auch Schäden, die nicht durch die Einwirkung höherer Gewalt oder durch Dritte entstehen, reguliert werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Materialfehler oder fehlerhafte Bauleistungen des bauausführenden Unternehmens handeln. Beispiel zur Bauleistungsversicherung: Der Keller eines Rohbaus wurde nicht ausreichend isoliert, wodurch Grundwasser oder andere Feuchtigkeit ins Gebäude eindringt. Die Schäden, welche dadurch verursacht werden, sind durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Im Gegensatz zur Bauwesenversicherung umfasst die Bauleistungsversicherung auch
Schäden, die erst nach Fertigstellung des betreffenden Gebäudes sichtbar
beziehungsweise erkennbar werden.
Werden beide Versicherungsformen kombiniert, ergibt sich daraus ein besonders
umfassender Schutz. In diesem Fall sind der Bauherr und/oder der Bauunternehmer
beispielsweise auch gegen Schäden abgesichert, die zwar auf den ersten Blick
durch Elementarereignisse entstanden sind, bei denen sich später aber
herausstellt, dass sie in Wirklichkeit durch fehlerhaftes Material oder eine
mangelhafte Bauleistung verursacht wurden.
Themenübersicht - Versicherungen rund ums Haus:
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