Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer sich mit einer Immobilie noch in der Bauphase befindet, macht sich
oft noch keine großen Gedanken über eventuell notwendig werdende
Versicherungen. Dabei bergen insbesondere Baustellen ein sehr großes
Gefahrenpotenzial, welches unbedingt durch die richtige Versicherungsform, der
Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollte. Leider existieren in
diesem Zusammenhang viele Missverständnisse und es besteht ein großer
Aufklärungsbedarf, sowohl was die versicherungsrelevanten Risiken angeht als
auch hinsichtlich der richtigen Versicherungsform, die genau diese Risiken
absichert.
Warum Bauherrenhaftpflichtversicherung?
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Was wird mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
Einzige Ausnahme besteht bei Bauvorhaben, deren Gesamtwert unter einer Grenze von derzeit 50.000 Euro liegt. Wenn Sie also an Ihr bestehendes Gebäude lediglich eine Garage anbauen, werden die Kosten dafür selten 50.000 Euro übersteigen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt für alle derartigen Schäden auf, die in einem Rahmen von bis zu 50.000 Euro liegen. |
Diese Regelung dürfte allerdings bei einem kompletten Hausneubau keineswegs zutreffen. Hier muss unbedingt eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung als Rechtsschutzversicherung
Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert übrigens nicht nur bautypische Schäden
ab, sondern kann auch als Rechtsschutzversicherung dienen, wenn beispielsweise
als unberechtigt verdächtigte Schadensersatzansprüche an Sie herangetragen
werden. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowohl die
Kosten für das Einschalten eines Anwalts und/oder Gutachters als auch die
Gerichtskosten.

