Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer sich mit seiner Immobilie derzeit noch in der Bauphase befindet, wird sich meist noch keine großen Gedanken über eventuell notwendig werdende Versicherungen machen. Dabei bergen insbesondere Baustellen ein sehr großes Gefahrenpotenzial, welches unbedingt durch die richtige Versicherungsform, der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollte. Leider existieren in diesem Zusammenhang viele Missverständnisse und es besteht ein großer Aufklärungsbedarf, sowohl was die versicherungsrelevanten Risiken angeht als auch hinsichtlich der richtigen Versicherungsform, die genau diese Risiken absichert.
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Auf jeder Baustelle wird mit großen, schweren und teilweise gefährlichen Materialien und Werkzeugen gearbeitet. Da kann es ganz schnell zu einem Schadensfall kommen. Bestes Beispiel dafür ist das sich von einem Kran lösende Teil, welches anschließend auf ein geparktes Auto fällt und dieses beschädigt. Für solche Schadensfälle muss in der Regel immer der Bauherr aufkommen. Wohl dem, der bereits im Vorfeld die entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. |
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert alle Risiken ab, die im Rahmen des Hausbaus entstehen können. Doch auch, wenn das entsprechende Gebäude schon steht und lediglich ein Anbau oder eine Garage hinzugebaut wird, sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einzige Ausnahme besteht bei Bauvorhaben deren Gesamtwert unter einer Grenze von derzeit 50.000 Euro liegt. Wenn Sie also an Ihr bestehendes Gebäude lediglich eine Garage anbauen, werden die Kosten dafür selten 50.000 Euro übersteigen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt für alle derartigen Schäden auf, die im einem Rahmen von bis zu 50.000 Euro liegen.
Diese Regelung dürfte allerdings bei einem kompletten Hausneubau keineswegs zutreffen. Hier muss unbedingt eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert übrigens nicht nur bautypische Schäden ab, sondern kann auch als Rechtsschutzversicherung dienen, wenn beispielsweise als unberechtigt verdächtigte Schadensersatzansprüche an Sie herangetragen werden. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowohl die Kosten für das Einschalten eines Anwalts und/oder Gutachters als auch die Gerichtskosten.
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